AGB

4. Preise

a) Alle Miet- und Produktionspreise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und schriftlich bestätigte Termine nicht wahrnehmen, ist sfumato Bewegtbild berechtigt, eine Schadensersatzsumme von 25% des Gesamthonorars zu erheben. Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis eines erneut einzuholenden Angebotes von sfumato Bewegtbild abgerechnet.

b) Für die Filmproduktion werden drei Raten fällig. Die erste bei Vertragsabschluss, die zweite bei Abnahme des Rohschnittes und die dritte bei Abnahme des Endproduktes.